Gasprüfung DVGW G607

Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen sollten regelmäßig überprüft werden. Besonders vor einer ersten Inbetriebnahme, sowie nach Reparatur, Ersatz oder Erweiterung der Gasanlage sollte diese unverzüglich durch einen Fachmann geprüft werden.

Sicherheit durch Sachverstand

Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.

Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch dokumentiert.

Idealerweise findet die Prüfung mit der Hauptuntersuchung (HU) statt.

Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.
Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.